Breitbandausbau Teil I (2014 - 2016)

Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme des Marktes Schmidmühlen zur Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur

 

Schmidmühlen, 20.06.2016

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Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Bekanntmachung 10.04.2015 zur Auswahlentscheidung

 

Schmidmühlen, 10.04.2015

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Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Auswahlverfahren Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Der Markt Schmidmühlen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

 

Schmidmühlen, 30.10.2014

 

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Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Ergebnis der Markterkundung

Meldung/Veröffentlichung – Ergebnis Markterkundung

 

Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Der Markt Schmidmühlen veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.

Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.



 Ergebnis der Markterkundung des Marktes Schmidmühlen  (86 KB)

 Karte Ergebnis Markterkundung (1,2 MB)

 

Schmidmühlen, 14.10.2014

 

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Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Markterkundung

Markt Schmidmühlen

Markterkundungsverfahren


im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Schmidmühlen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Schmidmühlen bittet daher, bis spätestens 12.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

 

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

 

Der Markt Schmidmühlen hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).

 

 

Im Rahmen der Markterkundung bittet der Markt Schmidmühlen Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.[1]

 

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können.

 

Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist dem Markt Schmidmühlen bis spätestens 26.09.2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen.

 

 

  1. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

 

Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“[2] wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht.

 

Der Markt Schmidmühlen fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 

 

  1. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

 

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

 

 

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Anlage: Karte "Ist-Versorgung"

 

Schmidmühlen, 25.07.2014

Markt Schmidmühlen

 

Für Rückfragen steht Ihnen VR Gawlista und Bürgermeister Peter Braun vom Markt Schmidmühlen gern zur Verfügung.

Tel.: 09474/9403-12 oder -11 Fax: 09474/9403-33

Email: markt@schmidmuehlen.de

 


[1] Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben. 

[2] Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.

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Breitbandausbau im Markt Schmidmühlen - Bedarfsermittlung

Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Der Markt Schmidmühlen hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiet definiert.

 

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download.

 

Darüber hinaus verspricht sich der Markt Schmidmühlen mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Privathaushalte und Unternehmer.

 

Im Rahmen des Förderverfahrens hat Der Markt Schmidmühlen den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

 

Der Markt Schmidmühlen sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

 

 

 

Der Markt Schmidmühlen bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung.

 

Füllen Sie bitte den Fragebogen (pdf) zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst, spätestens bis zum 30.06.2014, an den Markt Schmidmühlen zurück.

 

Hier ist der Fragebogen auch noch einmal im .docx-Format.

 

 

 

Weiterhin können Sie hier das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) einsehen.

 

 

 

Hier die vorläufige Ist-Bestandsanalyse (erforderlich,um das Startgeld zu erlangen)

 

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen VR Gawlista und Bürgermeister Peter Braun vom Markt Schmidmühlen gern zur Verfügung.

 

Tel.: 09474/9403-12 oder -11 Fax: 09474/9403-33

 

Email: markt@schmidmuehlen.de

 

 

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

 

 

 

Schmidmühlen, 19.05.2014

 

 

 

 

 

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