Neues Meldegesetz: Wohnungsgeberbestätigung
Die Vermieterbescheinigung ist zurück. Seit dem 01.11.2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen.
Das neue Melderecht ist zum 01.11.2015 in Kraft getreten ist und sieht die Wiedereinführung der sogenannten Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) vor.
Vermieter sind verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
• Anschrift der Wohnung
• Namen der meldepflichtigen Personen.