Landtags- & Bezirkswahl
Die Landtagswahlen in Bayern finden alle fünf Jahre statt. Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Wahlberechtigten mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Die Sitzverteilung im Landtag soll jedoch möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür werden 89 von 180 Mandaten im Bayerischen Landtag an Listenkandidatinnen und -kandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der 7 Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen auf. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.
Gleichzeitig mit der Landtagswahl finden die Wahlen zum Bezirkstag statt. Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen (Oberpfalz: 16 Bezirksräte). Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzeverteilung bei der Bezirkswahl keine 5-%-Sperrklausel.
Unser Dank gilt an dieser Stelle allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Feststellung der Wahlergebnisse im Einsatz sind. Ohne dieses hervorragende ehrenamtliche Engagement gäbe es unsere Demokratie nicht!