Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schmidmühlen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus mit Moriskentänzer
illuminierte Moriskentänzer Hochwasserfreilegung
Blick auf Schmidmühlen
Nepomuk Brückenfigur
Beleuchtete und bemalte Schubkarren an einer Mauer
KommunalwahlBürgerservice- portalMitarbeiterKommunale WärmeplanungManöver

Kommunalwahlen

Alle sechs Jahre werden der Erste Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin sowie die Marktgemeinderatsmitglieder neu gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai. Falls bei der Wahl für das Amt des Ersten Bürgermeisters oder der Ersten Bürgermeisterin niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (> 50 %) erhält, findet zwei Wochen später eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der Hauptwahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Zeitgleich werden auch der Landrat oder die Landrätin sowie die Mitglieder des Kreistags Amberg-Sulzbach gewählt.

Kommunalwahl 2026

Am 08. März 2026 finden die Wahlen zum/zur 1. Bürgermeister/in, Marktgemeinderat, Landrat/Landrätin und Kreistag statt. Eine mögliche Stichwahl für den/die 1. Bürgermeister/in und/oder Landrat/Landrätin ist für den 22.03.2026 terminiert.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
  • sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Schmidmühlen aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausübung des Wahlrechts

Eintrag ins Wählerverzeichnis bei Zuzug

Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Alle nach den vorgenannten Kriterien Wahlberechtigten werden von Amts wegen am 25. Januar 2026 (= Stichtag) in das Wählerverzeichnis des Marktes Schmidmühlen eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Wahlberechtigung mit dem Zuzug nach Schmidmühlen gegeben ist. 

Andere Wahlberechtigte können ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist rechtzeitig, bis spätestens 15. Februar 2026, an das Wahlamt zu richten.

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis des Marktes Schmidmühlen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) an den Kommunalwahlen teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens 6. März 2026 - mit dem Bürgerbüro, Tel. 09474/9403-13, in Verbindung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, in der Woche vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 Einsicht ins Wählerverzeichnis zu nehmen.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mit.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden dürfen.

Nähere Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen werden zu gegebener Zeit hier verlinkt. 

Wahlbekanntmachungen

Die amtlichen Wahlbekanntmachungen zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Am Wahlabend werden die Ergebnisse live übertragen.

Unser Dank gilt an dieser Stelle allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Feststellung der Wahlergebnisse im Einsatz sind. Ohne dieses hervorragende ehrenamtliche Engagement gäbe es unsere Demokratie nicht!