Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl wählen Bürgerinnen und Bürger Deutschlands alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten vertreten das Volk im Bundestag. Deshalb heißen sie auch Volksvertreter. Wählen dürfen alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Stimmzettel ist unterteilt nach Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Politikerin oder einen Politiker aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.
Unser Dank gilt an dieser Stelle allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Feststellung der Wahlergebnisse im Einsatz sind. Ohne dieses hervorragende ehrenamtliche Engagement gäbe es unsere Demokratie nicht!