Kommunale Wärmeplanung
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten, die auf erneuerbaren Energien basiert. Auf Bundesebene ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) bereits seit 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen.
Seit 2. Januar 2025 ist nun auch die zugehörige Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) für die kommunale Wärmeplanung in Bayern in Kraft getreten. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Das vereinfachte Verfahren bezieht sich auf den gesamten Wärmeplan einer Gemeinde und sieht eine generelle Vereinfachung des Planungsprozesses (z. B. reduzierte Ergebnisdarstellung und Methodik, Verzicht auf vereinzelte Datenerhebungen, Standardisierung von Prozessen) vor. Im verkürzten Verfahren können gem. § 14 Abs. 4 WPG einzelne Prozessschritte der kommunalen Wärmeplanung ausgelassen werden. Dort wo kein Wärmenetz oder Gasnetz besteht, kann das verkürzte Verfahren zur Anwendung kommen. Das verkürzte Verfahren soll sich insbesondere an die Kommunen richten, deren Gemeindegebietsstruktur mehr für eine dezentrale (also Einzelheizungen) als eine zentrale Wärmeversorgung spricht.
Im Bereich des Marktes Schmidmühlen kann sowohl das vereinfachte Verfahren als auch das verkürzte Verfahren zur Anwendung kommen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ein Ingenieurbüro beauftragt.
Einladung Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung im Markt Schmidmühlen
Gemeinsam für eine nachhaltige Wärmeversorgung
Wie können wir uns in Zukunft klimafreundlich, kosteneffizient und sicher mit Wärme versorgen? Welche Möglichkeiten gibt es für ein örtliches Wärmenetz, den Heizungstausch oder Gebäudesanierungen? Und was bedeutet das konkret für Sie als Bürgerin oder Bürger?
Diese Fragen werden in der kommunalen Wärmeplanung behandelt.
Dazu laden wir Sie herzlich ein zur
Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Bürgerversammlung nach Art. 18 GO zur kommunalen Wärmeplanung
Termin: Sonntag, 16.11.2025
Uhrzeit: 16.00 Uhr
Ort: Im Schloss-Stadl, Hammerstr. 34, 92287 Schmidmühlen
Referent: Norbert Bleisteiner
Bei dieser Veranstaltung verschaffen wir einen Überblick über:
- Ziele und Chancen der kommunalen Wärmeplanung,
- mögliche Wärmequellen und Technologien (zentrale und dezentrale Heizungsalternativen),
- und wie Sie sich als Bürgerin oder Bürger aktiv einbringen können.
Ihre Meinung zählt!
Denn nur gemeinsam können wir Lösungen finden, die zu unserer Gemeinde passen – ob es um den Anschluss an ein mögliches Wärmenetz, die Nutzung erneuerbarer Energien oder Fördermöglichkeiten geht.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren und mitzugestalten.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Ideen.







