Denkmal- & Ensembleschutz
Steht Ihr Haus oder Wohnung unter Ensemble- oder Denkmalschutz oder planen Sie eine Maßnahme und sind sich nicht sicher, ob Sie denkmalschutzrechtliche Bestimmungen einhalten müssen? Die Einzeldenkmäler, das Ensemble sowie vorhandene Bodendenkmäler in Schmidmühlen können jederzeit über die Seite vom Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden.
Denkmalschutz
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Gegenstände oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bildet die Grundlage für die Arbeit der Denkmalbehörden. Es definiert nicht nur den Begriff Denkmal, sondern beschreibt auch den richtigen Umgang mit Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist beim Landratsamt Amberg-Sulzbach angesiedelt. Sie erteilt auch die ensprechenden Genehmigungen und Befreiungen.
Ensembleschutz
Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff "Ensembleschutz". Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalschutzbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.
Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Erneuerung der Dachdeckung
- Anbringen von Balkonen
- Erneuerung von Kaminen
- Einbau von Dachflächenfenstern
- Einbau von Solaranlagen
- Anbringung von Vordächern
- Terrassen
- Anbringung von Satellitenanlagen
- Anbringung von Thermohäuten
- Neuanstrich der Fassade
- Änderung der Einfriedung
- Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden