Elektronische
Melderegisterauskunft
Zu den gesetzlich
geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache
Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und
Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.
Die Bürgerauskunft stellt
Ihnen diese "einfache Melderegisterauskunft" für Bayern auf diesen
Seiten online zur Verfügung.
Anbieter dieser
Dienstleistung ist die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
(AKDB).
Ein Datenabruf durch das
Internet ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der
Auskunftserteilung widersprochen hat; siehe hierzu unsere Bekanntmachung vom 26.02.2009.
Die Bürgerauskunft ist, genauso
wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z.B. per
Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft einer
Gemeinde fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist
fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die
Kosten erneut an.
Der Link zum
Online-Portal: