Elektronische Melderegisterauskunft

 

 

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

Die Bürgerauskunft stellt Ihnen diese "einfache Melderegisterauskunft" für Bayern auf diesen Seiten online zur Verfügung.

Anbieter dieser Dienstleistung ist die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).

 

Ein Datenabruf durch das Internet ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat; siehe hierzu unsere Bekanntmachung vom 26.02.2009.

 

Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft einer Gemeinde fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.

 

 

Der Link zum Online-Portal:

https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk/